Flucht- und Rettungspläne 

Flucht- und Rettungspläne sind wichtig, um im Notfall Leben zu retten. Sie werden sin Gebäuden und Einrichtungen benötigt und dienen dazu, den Evakuierungsprozess zu erleichtern und den Personen, die sich in einem Gebäude befinden, klare Anweisungen zu geben, wie sie im Notfall fliehen können.  

Die Funktion von Flucht- und Rettungsplänen besteht darin, den Fluchtweg aus einem Gebäude aufzuzeigen und die Notausgänge zu markieren. In Notfallsitutaionen ist es wichtig die Menschen schnell und sicher evakuieren zu können. Um das zu schaffen ist Orientierung und die notwenigen Informationen wichtig. Ein gut gestalteter Flucht- und Rettungsplan kann somit dazu beitragen, Leben zu retten.

Flucht- und Rettungspläne direkt aus Wangen 

Sollten Sie noch keine Flucht- und Rettungspläne haben, sind sie bei uns an der richtigen Adresse. Bei uns erhalte Sie individuelle Pläne. 

Flucht- und Rettungspläne bestehen meist aus einem Plan des Gebäudes oder der Einrichtung, auf dem die Fluchtwege und Notausgänge eingezeichnet sind. Außerdem sind auf dem Plan die Standorte von Feuerlöschern, Feuermeldern und anderen sicherheitsrelevante Informationen eingezeichnet. 

Wir gestalten diese auch gerne farbig, sodass schneller wichtige Informationen entnommen werden können. Außerdem ist es wichtig, dass sie leicht verständlich und gut sichtbar sind. Sie sollten an gut sichtbaren Stellen im Gebäude aufgehängt werden, z.B. in Fluren und Treppenhäusern. Am Besten an Stellen, die für jeden Zugänglich sind und wo die meisten Leute vorbeilaufen, sodass jeder den Plan zumindest mal gesehen hat.

Zudem sollten sie regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie immer auf dem neuesten Stand sind. Sie sollten immer gut lesbar, gut erkennbar, verständlich und aktuell sein. Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen. Bei Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber, „wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“ (§ 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung v. 20. Juli 2007). 
Nähere Angaben zu den Inhalten und der Ausführung von Flucht- und Rettungsplänen werden in den Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.3 und ASR A2.3 gemacht. Häufig gibt es Vorgaben zur Darstellung in den technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675.

Sollten Sie also feststellen, Ihre Flucht- & Rettungspläne sind nicht mehr auf dem aktuellsten Stand sind wir ihnen gerne behilflich. Wir bieten:

Flucht- und Rettungspläne werden in vielen verschiedenen Gebäuden und Einrichtungen benötigt, wie zum Beispiel Bürogebäuden, Schulen, Krankenhäusern, Hotels und Einkaufszentren. Überall da, wo viele Menschen sind und es schnell zu Chaos kommen kann, sobald ein Notfall eintritt. 

Insgesamt sind Flucht- und Rettungspläne ein wichtiger Bestandteil der Gebäudesicherheit und können im Notfall Leben retten. Eine gut gestaltete und regelmäßig aktualisierte Flucht- und Rettungsplanung ist ein wesentlicher Bestandteil eines umfassenden Sicherheitskonzepts und sollte daher in keinem Gebäude oder Einrichtung fehlen.

Fragen Sie uns also einfach an und wir statten Sie mit Flucht- und Rettungsplänen aus! 

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