Warenpräsenter Wangen

Grünes Licht aus München !

Vom Geschmacksmuster zum Patent

Das Patent- und Markenamt München erteilte deutscher-digitaldrucker.de die Eintragung zum Designschutz auf das selbst entwickelte POS-Verkaufssystem mit dem schönen Namen „Swing“.

Wenn man den Begriff „Geschmacksmuster“ hört und liest, denkt man zunächst an irgendwas Essbares oder an Lebensmittelproben.

In Verbindung mit Design liest sich das im trockenen Amtsdeutsch dann so:

„ … Ein eingetragenes Design (früher Geschmacksmuster) ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Erscheinungsform (Gestalt, Farbe, Form) verleiht. …“

Swing ComposingVergangenes Jahr begann deutscher-digitaldrucker.de mit der Entwicklung eine neuartigen POS-Verkaufsstands, der sich durch sein robustes Material, günstige Herstellung, einfache Montage und schließlich durch seine flexible Form- und Farbgebung auszeichnet.

Um unsere Idee und das Produkt vor unliebsamen Nachahmern zu schützen, hatten wir zunächst eine Geschmacksmusteranmeldung beim Deutschen Patentamt München eingereicht. Anfang Mai 2014 war es dann soweit. deutscher-digitaldrucker.de wurde schließlich das Patent auf Design – sprich Formgebung und Farbvariationen erteilt.

Swing Composing 2

Mit dem POS-„Swing“ haben wir uns auch beim diesjährigen >> Innovationswettbewerb W.I.R. Ravensburg beworben.

Anfragen an: info@mendel-printdesign.de