Parkplatzbeschilderungen Landkreis Ravensburg

In Deutschland gibt es ca. 40,39 Mio. Autofahrer, die ein Auto besitzen (Stand 2020, Quelle: von V.Pawlik, 29.07.2020 unter: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/170974/umfrage/autofahrer-mit-pkw-im-haushalt-nach-hauptsaechlichem-nutzer/). Das sind eine Menge Autos, die auf den Straßen Deutschlands unterwegs sind. Diese müssen immer wieder einen Platz zum Abstellen finden/haben, anders ausgedrückt, sie müssen parken. 

Parkplätze gibt es insgesamt zwar viele in Deutschland, dennoch sind sie an vielen Stellen Mangelware. 

Parkplatzbeschilderungen 

Beim Einkaufen, dem Arztbesuch, oder beim Besuch von Freunden, so ziemlich überall wo man hingeht, kann man sich auf die Parkplatzsuche begeben. 

Mittlerweile sind die meisten Parkplätze privat. In der Regel statten die Besitzer diesen mit einem Schild aus. Demnach ist direkt zu erkennen, wer hier parken darf.

Dort steht dann beispielsweise „Parken nur für Kunden – widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“. Kurzum, hier darf niemand unberechtigt parken, sonst wird’s teuer. Genauso kann als Aufschrift auch nur „Kundenparkplatz + Firmenname“  gewählt werden, um Kunden zu zeigen, wo sie parken können. 

Parkplatzbeschilderung

Für wen eignet sich die Kennzeichnung von Parkplätzen? 

Parkplatzbeschilderungen können von Unternehmen oder Privatpersonen genutzt werden. Sie dienen dazu, die privaten Parkplätze um das Gebäude zu kennzeichnen. Dadurch möchte man verhindern, dass Fremde die Parkplätze nutzen und sichert diese für Kunden/Gäste.
Im Prinzip kann jeder der einen Parkplatz besitzt, diesen kennzeichnen. Viele kennen solche Schilder von Arztpraxen, Supermärkten, Einzelhandelsgeschäften, Firmen, Wohnhäusern etc.

Wofür eignen sich die Schilder?

Eine Kennzeichnung der Parkflächen schreckt im besten Fall Fremdparker ab, ihr Fahrzeug unberechtigt auf privaten Parkplätzen abzustellen. Leider gibt es immer wieder Menschen die diese Schilder missachten. Trotz den Schildern stellen diese ihren Wagen auf privatem Grund ab. So nimmt ein Fremdparker beispielsweise den Kunden ihren Parkplatz vor dem Einkaufsladen, was einen Schaden für das Geschäft verursachen kann. Genauso kommt oft vor, dass der Parkplatz eines Mieters oder Mitarbeiters besetzt ist, was für viel Ärger und Unruhe sorgt. 

Es ist wichtig, private Parkplätze auch dementsprechend zu kennzeichnen. So sollte es eigentlich keine Missverständnisse geben und falls sich doch jemand widersetzt, kann rechtlich vorgegangen werden. 

Parkplatzbeschilderungen von Mendel Printdesign 

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Parkplatzbeschilderung

Material: 3 mm Aluminiumverbundmaterial
Größe: 60 x 15 cm 
Weitere Größen auf Anfrage 
Druck: Hochwertiger Qualitätsdruck 6-farbig inkl. UV-Schutzlaminat 
Ausführung: Einseitig

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