Mundmasken

Mundmasken by DEUTSCHER-DIGITALDRUCKER.DE

Mundmasken sind in der aktuellen Krise ein großes Thema. Deutscher-Digitaldrucker.de hat seine Produktion angepasst, um ab sofort dem dringenden Bedarf  entgegenzuwirken.

Die Mund- und Nasenmaske in der Grundform ist mit zwei Bändern versehen, mit denen er flexibel in verschiedenen Kopfgrößen zusammengebunden werden kann.

Das 2 lagige Material bietet Stabilität für genügend Passform über Nase und Kinn. Somit ist eine Feuchtigkeitsentweichung eingegrenzt.

Die Maske besteht aus 115g Polyester innenliegend und 220g Polyester aussenliegend und ist hochwertig zweilagig gefertigt.
Es wurde aus allergischen Gründen auf Metall-Nasenbügel verzichtet und dafür 220g – Polyester Aussengewebe verwendet.

Die Abschlüsse sind gesäumt und am Nasenbereich innenliegend vernäht für angenehmen Tragekomfort.

Die Mundmasken sind mit 60°C Desinfektionswaschmittel waschbar.

Die Mundmaske, mit Ihren Stoffeigenschaften hat noch keine Zertifizierung und ist nicht medizinisch geprüft. Keine Haftungsansprüche gegenüber der Firma Deutscher-Digitaldrucker.de.

Heiß bügeln Schontrocknen Normalwaschgang 60°

Die Masken gibt es in 2 Versionen

Weiss neutral ( waschbar 60 Grad )

oder als modisches Accessoire mit Motivbedruckung ( waschbar 60 Grad )

Wenn Sie ein eigenes Motiv drucken lassen möchten, z.B mit Firmenlogo – Sprüchen – Texturen etc. dann fertigen wir diese gerne ab min. 100 Stück an.

Alle Artikel erhalten Sie bei uns im Shop unter:
Deutscher-Digitaldrucker.de
Anfragen gerne unter info@mendel-printdesign.de

Weitere Infos

Mundmasken

Bundesweite Maskenpflicht

Seit Ende April 2020 haben die Bundesländer das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Teilen des öffentlichen Raums zur Pflicht gemacht. Als wichtiger Teil der sogenannten AHA-Regeln soll so die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von mindestens 50 Euro. In einzelnen Bundesländern werden auch höhere Beträge fällig.

Ausreichend sind dabei alle Masken, die Mund und Nase bedecken. Auch einfache Mundschutze, selbst genähte Stoffmasken, d.h. sogenannten Alltags- oder Communitymasken sowie Schals sind ausreichend. Gesichtsvisiere sind vielfach nicht als ausschließlicher Schutz zulässig.

Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund- und Nasenbedeckung tragen können, sind von der Pflicht ausgenommen. Der Umstand, dass keine Mund- und Nasenbedeckung getragen werden kann, ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen – beispielsweise durch einerentsprechende aussagekräftige ärztliche Bescheinigung.

Wo müssen Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden?

Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In den meisten Bundesländern gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel. In den meisten Bundesländern gilt die Maskenpflicht für Kinder ab 6 Jahren.

Ab dem 1. Dezember 2020 gilt die Maskenpflicht auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Darauf haben sich die Bundesländer verständigt. Die Maskenpflicht gilt an allen Orten im öffentlichen Raum, wenn viele Menschen zusammen kommen und/oder der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. In geschlossenen Räumlichkeiten ist ebenfalls das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend, sofern der Mindestabstand nicht mehr gewährleistet wird.

Auch für den Bereich Groß- und Einzelhandel gibt es neue Regelungen: So dürfen sich in Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern darf höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter kommen.

So dürfen sich beispielsweise in einem 1258 Quadratmeter großen Supermarkt maximal 102 Personen gleichzeitig aufhalten.

  • Für die ersten 800 Quadratmeter 80 Personen (800/10 = 80)
  • und für die weiteren 400 Quadratmeter dann nochmal 22 Kunden (458/20 = 22)

Um die Anzahl der Kunden im Überblick zu halten, entscheiden sich viele Supermärkte dafür, Kunden verpflichtend einen Einkaufswagen oder Einkaufskörbe zur Verfügung zu stellen. Manche Supermärkte sind mit neuen Ampelsystemen ausgestattet, die automatisch zählen, wie viele Kunden sich bereits in den Filialen aufhalten. Solche digitale Einlassampel sind – sofern vorhanden am Eingang platziert.

Informieren Sie sich am besten auf der Internetseite Ihres Bundeslandes oder Ihrer Gemeinde, welche Regelungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gelten.

Das Robert Koch-Institut erklärt, dass auch eine einfache Maske das Risiko verringern könne, „eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken“. Es sei zu vermuten, dass auch „Behelfsmasken“ eine Schutzwirkung hätten – also solche, die etwa in Heimarbeit genäht werden.

Quelle: www.verbraucherzentrale.de

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