Bautafeln

Werbetafeln für Baustellen

Machen Sie die Baustelle zur Schaustelle! Mit Werbetafeln für Baustellen.

Werbetafeln für Baustellen. Bauschilder sind ohne Zweifel eine der besten Werbemöglichkeiten für alle Branchen des Baugewerbes.

Ein entsprechend gestaltetes Bauschild schmückt jede Baustelle. Werbetafeln für Baustellen informieren Passanten über das realisierte Projekt, wirbt für den Bauherrn, Architekten, Fachingenieure sowie beteiligte Firmen und hilft häufig bei Wohnungsbau und Gewerbebauten, noch offene Flächen zu vermarkten.

Sonderanfertigungen:

Gern realisieren wir auch besondere Wünsche unserer Kunden und setzen außergewöhnliche Konstruktionen nach Ihren Vorgaben um. Schon bei der Planung können wir mit unserem Know-how zum Gelingen einer eindrucksvollen Bautafel-Anlage beitragen. Baugerüste werden seitens des Bauherrn gestellt. Auf Wunsch übernehmen wir diese Position selbstverständlich für Sie, inklusive Montage. Preise auf Anfrage.

Material und -stärken:

  • PVC Hartschaum in 5, 10, 19 mm
  • Dibond® in 2, 4, 6 mm
  • Polystyrol in 1, 2, 4 mm

Anwendungen:

  • Bautafeln
  • Werbetafeln
  • Gerüsttafeln
  • Firmentafeln

Bautafeln/ Werbetafeln zum Shop

Werbetafeln für Baustellen

Infos per Mail an info@mendel-printdesign.de oder +497522 97370

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Sicherheit geht vor – Mit Bauzaunplanen von deutscher-digitaldrucker.de

Unfälle gehören leider immer noch zum Alltag auf unseren Baustellen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt dazu:

„Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Beschäftigte auf Baustellen sind im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Verordnung über Si­cherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung, BaustellV) vom 1. Juli 1998 enthält daher organisatorische Mindestanforderungen zur Verbesse­rung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Die BaustellV setzt die europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG in deutsches Recht um.

Da der Bauherr als Veranlasser die Verantwortung für das Bauvorhaben trägt, ver­pflichtet ihn die BaustellV, bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens auch die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu berücksichtigen. Er hat dies vor allem durch einen entsprechenden Informationsaustausch der Baubeteiligten unter­einander sicherzustellen.

Daneben werden auch Unternehmer, die selbst auf der Baustelle tätig werden, ver­pflichtet, die Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten und spezielle Sicherheitshinweise zu beachten, um eine Gefährdung weiterer Personen auf der Baustelle zu vermeiden.“

Das liest sich zunächst etwas trocken, hat jedoch angesichts der Unfallmeldungen, die immer wieder in der Tagespresse zu lesen sind, einen brisanten Hintergrund. Und wir sprechen nicht nur von Unfällen, die durch falsche Handhabung von Geräten oder Einrichtungen seitens des Personals geschehen, es betrifft auch Kinder, die sich Gefahren aussetzen können. Hätten Sie´s gewußt? Das bekannte Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ soll zwar abschreckend wirken, ist aber  pauschal nicht rechtsgültig.

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